Fördersteckbrief

Breitbanderschließung Stadt Dingolfing

Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau 

 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Die Stadt Dingolfing hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

 

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden. 

 

Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Dingolfing mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Kumulationsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer. 

 

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Dingolfing den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung. 

 

Die Stadt Dingolfing sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten. 

 

Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst, spätestens bis zum 15.04.2013 an die Stadt Dingolfing zurück. 

 

Für Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Helmut Seubert 

 

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Bedarfsermittlung - Ergebnis 

Die Stadt Dingolfing hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den Erschließungsgebieten Dingolfing West, Teisbach und Frauenbiburg durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt. 

 

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Markterkundung - Anfrage 

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt. 

Eine Bedarfsermittlung der Stadt Dingolfing hat ergeben, dass in den Erschließungsgebieten 

 

  • Kumulationsgebiet „Dingolfing West“ zwei Unternehmer
  • Kumulationsgebiet Frauenbiburg zwei Unternehmer

 

i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe nachfolgender Download: Karten Markterkundung). Bei Bedarf können Detailkarten der Erschließungsgebiete von der Gemeindeverwaltung angefordert werden. 

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen. 

 

Die Stadt Dingolfing bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, 

 

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
  • Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 02.09.2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

 

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Ergebnis der Markterkundung (Frist: 30.07.2013 bis 02.09.2013)

 

Die Stadt Dingolfing hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 

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Dokumentation Vorabregulierung

Analyse weniger wettbewerbsverzerrender Mittel und Stellungnahme der Bundesnetzagentur  

 

Die Stadt Dingolfing hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.2 und 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung  des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.


Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Siehe unten angefügten Link „Dokumentation_in_schwarzen_Flecken_Dingolfing“

 

Die Stadt Dingolfing hat ferner eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.


Die Stellungnahme der BNetzA wird nachfolgend veröffentlicht.

Siehe unten angefügten Link „Stellungnahme_der_BNetzA_Dingolfing“

 

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Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

 

Die Stadt Dingolfing führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Stadt definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden über nachfolgende Links bereitgestellt:

 

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Auswahlverfahren – vorläufige Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

 

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Dingolfing im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

 

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Zuwendungsbescheid

 

Der Stadt Dingolfing wurde am 09.09.2015 der Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht.
Veröffentlicht auf der Homepage des Bayerischen Breitbandzentrums am 19.9.2015.

 

 

 

Kooperationsvertrag

Bestätigung der Freigabe des Kooperationsvertrages

 

Die Stadt Dingolfing bestätigt im nachfolgenden Dokument die Freigabe des Kooperationsvertrages durch die Bundesnetzagentur. 

  

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