HINWEISE ZUTRITTSREGELUNGEN

 

Freizeitbad Caprima:

- 2G-Regelung*

- 50 % Kapazitätsauslastung

 

Eishalle:

- 3G-Regelung** bei eigener sportlicher Betätigung (Publikumslauf, Training Eishockey, Stockschießen etc.)

- 2G-Regelung* als Zuschauer beim Publikumslauf, Trainings, Turnieren, Punktspielen etc.

- 50 % Kapazitätsauslastung (max. 170 Personen beim Publikumslauf)

- Selbsttest vor Ort für Publikumslauf NICHT möglich

 

Mehrzweckgebäude, Stadion und Turnhallen:

- 3G-Regelung** bei eigener sportlicher Betätigung

- 2G-Regelung als Zuschauer (z.B. Punktspiele etc.)

- Selbsttest vor Ort teilweise möglich (bitte beim zustänidgen Verein anfragen)

 

VHS:

- 3G-Regelung**

 

Museum:

- 3G-Regelung**

- Selbsttest vor Ort möglich (Selbstest wird NICHT gestellt)

 

Bibliothek:

- 3G-Regelung**

- Selbsttest vor Ort NICHT möglich

 

Jugendzentrum:

- 3G-Regelung*

- Selbsttests vor Ort möglich (Selbsttest wird NICHT gestellt)

 

 

* Bei der 2G-Regelung haben Besucher Zugang, die:

  • noch nicht 14 Jahre alt sind oder
  • geimpft oder genesen

 

Zusätzlich kann – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – minderjährigen Schülerinnen und Schülern zwischen 14 und 18 Jahrendie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen Zugang gewährt werden. Ein Nachweis über den Schulbesuch (Schülerausweis, Schülerbusticket, Schulbescheinigung) ist zu erbringen.

 

Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, darf bei Vorlage eines Testnachweises (PCR-Test, Schnelltest) Zugang gewährt werden.

 

 

** Bei der 3G-Regelung haben Besucher Zugang, die:

  • vollständnig geimpft sind oder
  • als genesen gelten oder
  • ein negatives Testergebnis (PCR-Test, Schnelltest, teilw. Selbsttest) vorweisen können

    

Vom Testerfordernis befreit sind:

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler (U18), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder

 

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie hier

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